Regulierte Selbstregulierung nach der Verpackungsverordnung
Nach der Novelle ist vor der Novelle. So lässt sich die gegenwärtige Situation zur Verpackungsverordnung (VerpackV) nach den beiden Novellen im Juli 2014 charakterisieren.
Nachdem der Verordnungsgeber
die 6. Novelle der VerpackV verabschiedet hatte, mit der er im Wesentlichen
EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt hat,stand
sogleich die 7. Novelle an, mit der Änderungen bei § 6 VerpackV vorgenommen wurden:
Hinsichtlich der Rücknahme von Verkaufsverpackungen vom privaten Endverbraucher
wurden die Bestimmungen zur Eigenrücknahme (§ 6 Abs. 1 S. 5–7 VerpackV a.F.)
ersatzlos gestrichen, die Regelung zu Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2 VerpackV)
wurde erheblich modifiziert. Nun wirft bereits die nächste Novelle ihre Schatten
voraus, die möglicherweise noch tiefer greifende Änderungen im Recht der Verpackungsentsorgung
mit sich bringen wird. Denn im Zuge der Diskussionen um den Erlass eines Wertstoffgesetzes
steht die gesamte duale Verpackungsentsorgung auf dem Prüfstand. Der Kernpunkt
der Diskussion, wie die zukünftige Erfassung und Verwertung von Verpackungen
(wie auch von stoffgleichen Nicht-Verpackungen) rechtlich strukturiert werden
soll, ist dabei, wer letztlich die abfallrechtliche Organisationsverantwortung
tragen soll: Bleibt es – entsprechend dem Gedanken der Produktverantwortung (§§
23 ff. KrWG) – bei einer Primär-Verantwortung der Wirtschaft oder findet eine Aufgaben-Rückverlagerung
auf die Kommunen statt? Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, sich –
unter Einbeziehung der mit der VerpackV gewonnenen Erfahrungen – Gedanken über
die Strukturierung des Rechts der Verpackungsentsorgung zu machen.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 01 / 2015 (Januar 2015)
Verkaufspreis
€ 32,00