Gesetzliche Anforderungen an die Bewertung von Chemikalien im Abfall (REACH, CLP, Störfallrecht, Wassergefährdung)

Steigende Herausforderungen machen qualifiziertes Personal notwendig

Die zunehmenden Anforderungen aus dem Umwelt- und Gefahrstoffrecht machen es zukünftig notwendig, in der Entsorgung wesentlich mehr naturwissenschaftliche Kenntnisse einzubringen. Unternehmer und Geschäftsführer wiegen sich oft in Sicherheit und befinden sich doch oft mit einem Fuß im Gefängnis. Denn immer mehr Ordnungswidrigkeitstatbestände und strafrechtlich relevante Regelungen werden im Umwelt- und Stoffrecht erlassen. Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass Entsorgungsunternehmer und deren Mitarbeiter eine einfache kaufmännische und/oder gewerbliche Ausbildung absolviert hatten. Sind die Betriebe zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, so gibt es für diese bereits seit 1996 die Anforderung, dass verantwortliches Leitungspersonal ein natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium absolviert haben muss. Durch die wachsenden Herausforderungen aus dem Umwelt- und Stoffrecht, die die Betriebe zu beachten haben, wird es in den nächsten Jahren zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen kommen müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt, mit denen sich die Recycling- und Entsorgungswirtschaft auseinandersetzen muss.
Autor(en)
Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer, Dr. Klaus Schneider
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2014 (Oktober 2014)
Verkaufspreis
€ 25,00