Der Legislativvorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie und weiterer Richtlinien
Am 2.7.2014 hat die Europäische Kommission (KOM) den Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRRL) und anderer abfallrechtlicher Richtlinien (Legislativvorschlag) vorgelegt. Der Vorschlag kam insoweit überraschend, als die Amtszeit der EU-Kommissare zu diesem Zeitpunkt nahezu abgelaufen war.
In fachlicher Hinsicht
kann es allerdings nicht verwundern, dass die KOM fast sechs Jahre nach
Verabschiedung der derzeitigen Fassung der AbfRRL am 19.11.2008 über Änderungen nachdenkt, zumal die Zielvorgaben der AbfRRL, der
DeponieRL und der VerpackRL zur Überprüfung anstanden.Gemeinsam mit dem Legislativvorschlag hat die
KOM eine Mitteilung mit dem Titel „Hin zu einer
Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ veröffentlicht, in dem sie die Ausgangsbasis, Ziele und
Handlungsoptionen auf dem Gebiet des europäischen Abfallrechts aufzeigt sowie die Bedeutung der
Kreislaufwirtschaft für die europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
herausstellt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Übergang zu einer noch starker kreislauforientierten Wirtschaft und
der Ressourcenschutz. Nachfolgend werden die vorgeschlagenen Änderungen überblickartig dargestellt, einer ersten kritischen Bewertung zugeführt und die Bezüge zum deutschen Recht hergestellt. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die AbfRRL,
es werden aber zum Teil auch parallele Änderungen in den Bereichen Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge und Deponien behandelt.
Autor(en)
Regierungsrat Dr. Jean Doumet, Isabella Hermanns
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2014 (November 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00