Prinzip Vorsorge zur Beendigung der Nachsorge – Erläutert anhand von Fallbeispielen
In der Bautechnik wird zusammen mit der Objektplanung eines Bauwerks durch die Fachplanung ein Festigkeits- oder Standsicherheitsnachweis (Eignung) vor der Errichtung einer Baukonstruktion erbracht. Die Entwicklung der Errichtungskriterien erfolgt auf Grundlage einer Bemessung der Konstruktion auf Basis von Werten. Diese Werte sind in entsprechenden DIN-Normen nachzuschlagen.
Vor der Schlussabnahme wird überprüft, ob die
Errichtungskriterien erfüllt wurden. Angewendet auf die Deponietechnik bedeutet
dies, dass eine Bemessung eine Beurteilung der Standsicherheit zusammen mit der
Emissionssicherheit über die Nutzungszeit der Deponie ist, welche die
Betriebsphase und den Zustand nach der Schließung inkl. der Nachsorgedauer
umfasst. Wird das Prinzip der Vorsorge angewendet, kann über diese
Nutzungszeit, analog zum Bauwesen, ebenfalls auf Basis von Werten (Prinzip der
Vorsorge) unter Berücksichtigung von umfassenden Standortdaten der Nachweis der
Eignung und Wirksamkeit der Deponiesicherung durch Verknüpfung mit den
Auslöseschwellenwerten geführt werden. Die Nachweisführung der Wirksamkeit
erfolgt bereits im Rahmen der Planung und Genehmigung mit Hilfe der sogenannten
Emissionsgrenzwertanalyse. Dieses Berechnungsverfahren basiert auf
naturwissenschaftlichen Grundlagen und ermöglicht Analysen über beliebige
Zeiträume. Man kann mit dieser Anwendung bereits zum Zeitpunkt der Planung der
Sicherungsmaßnahme feststellen, ob die Belastungen des Grundwasserleiters dauerhaft
kleiner als die behördlich vorgegebenen Auslöseschwellen für den Standort sein
werden. Abschließend wird mit den Daten der Qualitätssicherung der Bauausführung
die Emissionsgrenzwertanalyse aus der Planungsphase verifiziert. Somit kann die
Wartung des Deponiebauwerks nach der Fertigstellung der endgültigen Deponiesicherung
beendet werden. Die Anforderungen an den Nachweis der Emissionssicherheit sind
hoch. Im Unterschied zum Bauwesen können die Risiken nicht mit
Sicherheitsbeiwerten zu einem Gebrauchszustand bewertet werden, weil für eine
Deponie die „Sicherheitsbeiwerte“ keine feste Größe darstellen. Sie sind
abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, d.h. dem Standort in Wechselbeziehung
mit den Sicherungsmaßnahmen und dem Nutzungszeitraum. Dieser Umstand wird mit
der für Deponiebauwerke eingeführten Berücksichtigung der Datenstreuung um
einen Mittelwert aller emissionsbestimmenden Eingabedaten und ihrer
zeitabhängige Veränderung gelöst. Das Ergebnis ist für den untersuchten Stoff
nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung ein Emissionsfeld, in dem die Emissionen auftreten
können. Die Inhalte dieses Beitrags beziehen sich allein auf die Emissionen durch
mobile Sickerwasserinhaltsstoffe aus dem Deponiekörper (Emissionsquelle) über die
ungesättigte Bodenzone in den Grundwasserleiter. Bei einer Bewertung von
Altdeponien muss allenfalls eine mögliche Gasbildung gleichrangig behandelt
werden.
Autor(en)
Dr. Ing. Klemens Finsterwalder, Dr. Daniela Sager
Contentpartner
© Wasteconsult International
Publikation
Praxistagung 2014 (Dezember 2014)
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