Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking - Fachliche und juristische Aspekte
Im Sommer 2013 wurde eine Erlaubnis zur Aufsuchung von nichtkonventionellen Kohlenwasserstoffen in Nordhessen vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. Hierbei waren die fachliche Bewertung des Aufsuchungsfeldes aus geologischer und hydrogeologischer Sicht, der rechtliche Prüfungsrahmen sowie die Einwendungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Gemeinden zu berücksichtigen.
Unter Fracking wird die Förderung von Erdgas aus sog. nichtkonventionellen Lagerstätten mittels des Hydraulic Fracturing-Verfahrens verstanden. Mehrere große Studien haben sich mit den Auswirkungen dieser Methode auf Umwelt und Menschen befasst. Nachfolgend werden zunächst die fachlichen Einschätzungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und der beteiligten Behörden dargestellt. Sodann werden die im Rahmen der Aufsuchungserlaubnis maßgeblichen Versagungsgründe erläutert, wobei insbesondere auf § 11 Nr. 10 Bundesberggesetz (BBergG) eingegangen wird. Nach der Regelung ist eine Erlaubnis zu versagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Die zuvor dargestellten fachlichen Erkenntnisse werden in den rechtlichen Rahmen eingebunden.
Autor(en)
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 06 / 2014 (Juni 2014)
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