Klärschlammverbrennung in der MVA

Müllverbrennungsanlagen (MVAs) können in vielfältiger Weise genutzt werden – so (nach teilweisem Umbau) auch für die Verbrennung von Klärschlamm. Stehen dafür einem öffentlich-rechtlichen Träger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich die Verbrennung in einem (privaten) Kraftwerk und die in einer (öffentlich-rechtlichen) MVA, stellt sich die Frage, ob er verpflichtet ist, die MVA zu wählen, wenn diese höhere Umweltstandards wahrt.

Tiefergehend stellt sich dabei die stark unionsrechtlich unterlegte Problematik einer notwendigen Gesamtschau von Klärschlamm- und Müllverbrennung in der Hand öffentlicher Träger. Sie ist Ausdruck einer Aufgabenerfüllung zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen durch (Entsorgungs- ) Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und damit von Art. 106 Abs. 2 AEUV. Schließlich kann durch eine Klärschlammverbrennung in einer MVA deren Auslastung mitgesichert werden. Darüber hinaus können so im Einzelfall höhere Umweltstandards durchgesetzt werden.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2014 (September 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00