Klärschlammverbrennung in der MVA
Müllverbrennungsanlagen (MVAs) können in vielfältiger Weise genutzt werden – so (nach teilweisem Umbau) auch für die Verbrennung von Klärschlamm. Stehen dafür einem öffentlich-rechtlichen Träger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich die Verbrennung in einem (privaten) Kraftwerk und die in einer (öffentlich-rechtlichen) MVA, stellt sich die Frage, ob er verpflichtet ist, die MVA zu wählen, wenn diese höhere Umweltstandards wahrt.
Tiefergehend stellt
sich dabei die stark unionsrechtlich unterlegte Problematik einer notwendigen
Gesamtschau von Klärschlamm- und Müllverbrennung in der Hand öffentlicher Träger.
Sie ist Ausdruck einer Aufgabenerfüllung zu wirtschaftlich tragbaren
Bedingungen durch (Entsorgungs- ) Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse und damit von Art. 106 Abs. 2 AEUV. Schließlich kann durch eine Klärschlammverbrennung
in einer MVA deren Auslastung mitgesichert werden. Darüber hinaus können so im Einzelfall
höhere Umweltstandards durchgesetzt werden.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2014 (September 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00