Interkommunale Zusammenarbeit – Chancen, Möglichkeiten und Grenzen

Der interkommunalen Zusammenarbeit wird eine zunehmend wichtige Rolle beigemessen. So hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in seiner Regierungserklärung vom 13. Februar 2014 als Ziel die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vorgegeben.

Die Staatsregierung wolle keine neuekommunale Gebietsreform, sondern stattdessen mehr kommunale Zusammenarbeit.Gleichzeitig wurde angekündigt, das Förderprogramm zur kommunalenZusammenarbeit deutlich zu erweitern. Auch im Berliner Koalitionsvertrag zur18. Legislaturperiode wird die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeitzwischen den Kommunen mehrfach betont. Diesem Befund ist grundsätzlichzuzustimmen. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, hatbereits mehrfach die Chancen und die Notwendigkeit einer interkommunalenZusammenarbeit insbesondere in den ländlichen Räumen hervorgehoben.1 Allerdings gibt es gewichtigeGegenstimmen, insbesondere aus dem Kreis der Wirtschaftsverbände. So hatbeispielsweise der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- undRohstoffwirtschaft e. V. (BDE) im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zu den am 15.Januar 2014 beschlossenen neuen EU-Vergaberichtlinien2 an die Verhandlungsparteien appelliert, dieAusnahmetatbestände für eine vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeitmöglichst eng zu fassen; ansonsten würde einer weitgehenden RekommunalisierungVorschub geleistet, Leistungen würden so in erheblichem Umfang dem Markt unddem Wettbewerb entzogen.3 Daspolitische Ziel einer Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit wird indesnur zu erreichen sein, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfürgeschaffen werden. Betrachtet man die jüngeren Entwicklungen imVergaberecht, Umsatzsteuerrecht oderauch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sind hier gewisse Zweifelangebracht. Entscheidend für eine echte Stärkung interkommunaler Zusammenarbeitwird daher neben der Auflage neuer oder der Erweiterung bestehenderFörderprogramme vor allem eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung derneuen EU-Vergaberichtlinien, der Einsatz für eine möglichst weitgehendeBefreiung von der Mehrwertsteuer sowie die Senkung bürokratischer Hürden sein.
Autor(en)
Dr. Andreas Gaß
Contentpartner
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Publikation
Kommunen in der Verantwortung (2014) (Juli 2014)
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