Verpflichtende Umsetzung der getrennten Bioabfallerfassung

Seit den Anfängen vor nunmehr über 30 Jahren ist die getrennte Erfassung von organischen Abfällen privater Haushalte ein weit verbreiteter Bestandteil der deutschen Abfallwirtschaft. Dennoch ist die getrennte Erfassung von Küchenabfällen mittels Biotonne/ Biosack bislang nicht in jedem Entsorgungsgebiet Deutschlands eingeführt worden, zudem wird sie in vielen Entsorgungsgebieten nur mit geringer Intensität praktiziert.

In Deutschland werden bislang rund 7,3 Mio. Mg des bei privaten Haushalten entstehenden Bioabfallpotenzials getrennt erfasst und verwertet, während rund 4,8 Mio. Mg noch als Restabfall entsorgt werden. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse eines vor dem Abschluss stehenden UFOPLAN-Projektes zeigen, dass das Potenzial noch deutlich intensiver genutzt werden kann. Obwohl das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur flächendeckenden Getrennterfassung zum Stichtag 01.01.2015 verpflichtet, wollen zwischen 57 und 69 entsorgungspflichtige Körperschaften ihren Kunden weiterhin keine getrennte Erfassung anbieten. Viele Vorbehalte, wie eine bereits vollständige Eigenverwertung, eine geringe Einwohnerdichte, geringe ökologische Vorteile oder eine mangelnde wirtschaftliche Zumutbarkeit halten einer Prüfung allerdings nicht Stand. Insofern wäre es wünschenswert, wenn die knappen Ressourcen der betreffenden Entsorgungsträger dazu genutzt würden, die sich bietenden Chancen auch im Interesse der Kunden zu nutzen. Vorgaben zur Gestaltung der flächendeckenden Bioabfallerfassung und zur hochwertigen Verwertung können unterstützend wirken.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne, Dipl.-Ing. Peter Krause
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2014) (April 2014)
Verkaufspreis
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