Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

Die Düngeverordnung (DüV) regelt die gute fachliche Praxis der Düngung und das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Düngeverordnung dient gleichzeitig der Umsetzung der Nitratrichtlinie (Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, 91/676/EWG – NRL).

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung (BLAG) fordert in ihrem Abschlussbericht „Evaluierung der Düngeverordnung – Ergebnisse und Optionen zur Weiterentwicklung“ die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungsobergrenze von 170 kg N/ha auf alle organischen Düngemittel einschließlich Kompostprodukte auszuweiten. Diese Forderung wird den Düngeeigenschaften von Kompostprodukten nicht gerecht, da der Stickstoff im Kompost überwiegend dem Humusaufbau dient und nicht in pflanzenverfügbarer Form vorliegt. Die Forderung der BLAG würde dazu führen, dass Kompostprodukte gegenüber Wirtschaftsdüngern mit hohen Gehalten an verfügbarem Stickstoff bei der Vermarktung erheblich benachteiligt würden.
Autor(en)
Dipl. agr. Ing. Michael Schneider
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2014) (April 2014)
Verkaufspreis
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