Novellierung des ElektroG und Konsequenzen für die Praxis
Die Richtlinie WEEE II schreibt zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Produktion, Nutzung und Entsorgung von Elektrogeräten vor. Ihr zentrales Ziel ist es, zur Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch, zur möglichst effizienten Ressourcennutzung und zur möglichst umfassenden Rückgewinnung von wertvollen Sekundärrohstoffen beizutragen. Dies soll durch eine weitest mögliche Vermeidung von Abfällen und darüber hinaus die Reduzierung der zu beseitigenden Abfallmenge durch – in absteigender Priorität – die Wiederverwendung, das Recycling und andere Arten der Verwertung sowie zumindest eine sichere Entsorgung erreicht werden.
In Umsetzung
der 2012 neugefassten WEEE-Richtlinie wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) umfassend novelliert. Schwerpunkte sind die stufenweise Umstellung
auf einen offenen Anwendungsbereich und die Einführung eines Bevollmächtigten,
mit dessen Hilfe die Hersteller ihren jeweiligen Pflichten in anderen
Mitgliedstaaten nachkommen können. Die Sammlung von Elektroaltgeräten wird
durch die schrittweise Anhebung der Sammelziele und die Schaffung einer Sammelverpflichtung
für den Handel ausgeweitet, die Recyclingeffizienz durch höhere Recycling- und
Verwertungsquoten gesteigert. Schließlich erleichtert eine neue Beweislastumkehr
das Vorgehen gegen den illegalen Export von Elektroaltgeräten.
Autor(en)
Dr. jur. Guido Odendahl, Marco Jahns
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2014) (April 2014)
Verkaufspreis
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