Modellprojekt Saarbrücken – Die Kombitonne zur Erfassung von Altpapier und Textilien in Saarbrücken

Die neu im Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommene Regelung der gewerblichen Sammlungen durch §§ 17, 18 KrWG führte auch im Zusammenhang mit der Einsammlung von Alttextilien zu teilweise erheblichen Verwerfungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, karitativen Einrichtungen und privaten Sammlern. Sammelcontainer für Alttextilien wurden allerorten meist ohne Genehmigung aufgestellt, unangemeldete Sacksammlungen von privaten Dritten durchgeführt. Dadurch entzog man bereits bestehenden Sammlungen erhebliche Mengen an Alttextilien.

Mit der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Sommer 2012 mussten sich viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort mit den damit im Zusammenhang stehenden Auswirkungen in der Wertstofferfassung auseinander setzen. Insbesondere in der Alttextilerfassung wurden von vielen Privaten Alttextil-Container im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund ohne Genehmigung aufgestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken, die ein Verwiegesystem für alle Abfälle vorhält, hat aus der vorhandenen Altpapiertonne eine Kombitonne generiert, die für die Bürgerinnen und Bürger einen zusätzlichen Anreiz bietet, den Abfall zu trennen und somit eine weitere Möglichkeit eröffnet zur Gebührenstabilisierung beizutragen. Die Einführung dieser Kombitonne hat sich bewährt.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Bernd Selzner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2014) (April 2014)
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