Modellprojekt Saarbrücken – Die Kombitonne zur Erfassung von Altpapier und Textilien in Saarbrücken
Die neu im Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommene Regelung der gewerblichen Sammlungen durch §§ 17, 18 KrWG führte auch im Zusammenhang mit der Einsammlung von Alttextilien zu teilweise erheblichen Verwerfungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, karitativen Einrichtungen und privaten Sammlern. Sammelcontainer für Alttextilien wurden allerorten meist ohne Genehmigung aufgestellt, unangemeldete Sacksammlungen von privaten Dritten durchgeführt. Dadurch entzog man bereits bestehenden Sammlungen erhebliche Mengen an Alttextilien.
Mit der
Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Sommer 2012 mussten sich
viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort mit den damit im
Zusammenhang stehenden Auswirkungen in der Wertstofferfassung auseinander
setzen. Insbesondere in der Alttextilerfassung wurden von vielen Privaten
Alttextil-Container im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund ohne
Genehmigung aufgestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken, die ein
Verwiegesystem für alle Abfälle vorhält, hat aus der vorhandenen Altpapiertonne
eine Kombitonne generiert, die für die Bürgerinnen und Bürger einen
zusätzlichen Anreiz bietet, den Abfall zu trennen und somit eine weitere
Möglichkeit eröffnet zur Gebührenstabilisierung beizutragen. Die Einführung
dieser Kombitonne hat sich bewährt.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Bernd Selzner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2014) (April 2014)
Verkaufspreis
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