Relevanz von Verfahrensfehlern und Anlagensicherheit
Anmerkung zum Atomkraftwerk Biblis-Beschluss des BVerwG vom 20.12.2013 – 7 B 18.13
Das BVerwG hat die
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidung des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs betreffend die im Rahmen des sogenannten „Atommoratoriums“
verfügte Stilllegungsanordnung des Atomkraftwerks Biblis (BlockA)
zurückgewiesen. Die Entscheidung des VGH, mit der dieser im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage
die Rechtswidrigkeit der (auf § 19 Abs. 3 AtG gestützten) Anordnung festgestellt
hat, ist damit rechtskräftig. Ein unerfreuliches Kapitel der „Energiewende“
ist damit geschlossen; eine Fortsetzung im Staatshaftungsprozess dürfte folgen.
Dass eine Verwaltungsentscheidung von solcher Tragweite hier letztlich allein aufgrund
eines Anhörungsmangels aufgehoben wird, dürfte Seltenheitswert haben, ist aber
von den befassten Gerichten konsequent begründet worden und zeigt eine zu
begrüßende Tendenz, das Verfahrensrecht – in Parallelführung zu unionsrechtlich
geprägten Regelungsbereichen – durch sanfte Neutarierung des
Fehlerfolgenregimes ernster als bisher zu nehmen.
Autor(en)
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Contentpartner
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Publikation
EurUp 02 / 2014 (Juni 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00