Zugriff der Behörden auf illegale Pflanzenschutzmittel im Transit
Eine effektive Kontrolle des Handels mit Pflanzenschutzmitteln setzt auch eine Kontrolle von (vermeintlichen) Transitsendungen voraus. Insoweit sind das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht jedoch sehr lückenhaft. Die Rechtsprechung des EuGH zur Kontrolle von Sendungen mit Markenfälschungen durch die Zollbehörden bietet jedoch praktikable Anhaltspunkte für eine Überprüfung verdächtiger Transitsendungen durch die Behörden.
Der grenzüberschreitende
Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln hat in den vergangenen Jahren stetig
zugenommen. Die europäische Polizeibehörde Europol schätzt, dass in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) rund 25% der im Umlauf befindlichen
Pestizide aus dem illegalen Markt stammen, und geht davon aus, dass der illegale
Handel noch zunehmen wird. Weltweit würden so mehrere Milliarden Euro
umgesetzt. Attraktiv werde das rechtswidrige Geschäft durch hohe Gewinnspannen
einerseits und ein geringes Aufdeckungsrisiko andererseits („exceptional ,low risk - high profit'
margin“). Um den illegalen Handel effektiver zu
bekämpfen, hat Europol unter anderem vorgeschlagen, die EU-weite Rechtslage zum
Handel mit Pflanzenschutzmitteln zu analysieren, den Handel grenzüberschreitend
stärker zu kontrollieren und den vielseitigen Gefahren für Gesundheit und
Umwelt etwa durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und anderer
Behörden zu begegnen.
Autor(en)
Dr. Nikolas Gregor, Dr. Jörn Witt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2014 (April 2014)
Verkaufspreis
€ 25,00