Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Hinweispflichten des Artikels 10 Absatz 2 der Health-Claims-Verordnung
Anmerkung zum Urteil vom 10.4.2014 (C-609/12)
Am 10.4.2014
hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-609/12 über das
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs in Sachen „Monsterbacke“
entschieden. Die Vorlagefrage des BGH lautete: „Mussten die Hinweispflichten nach
Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006bereits im Jahre 2010 befolgt werden?“ Der EuGH hat diese
Vorlagefrage bejaht. Die Hintergründe und der Inhalt der Entscheidung werden in
der Folge erörtert.
Autor(en)
Nicola Conte-Salinas, Dr. Christine Konnertz-Häußler
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2014 (April 2014)
Verkaufspreis
€ 25,00