Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Hinweispflichten des Artikels 10 Absatz 2 der Health-Claims-Verordnung

Anmerkung zum Urteil vom 10.4.2014 (C-609/12)

Am 10.4.2014 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-609/12 über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs in Sachen „Monsterbacke“ entschieden. Die Vorlagefrage des BGH lautete: „Mussten die Hinweispflichten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006bereits im Jahre 2010 befolgt werden?“ Der EuGH hat diese Vorlagefrage bejaht. Die Hintergründe und der Inhalt der Entscheidung werden in der Folge erörtert.
Autor(en)
Nicola Conte-Salinas, Dr. Christine Konnertz-Häußler
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2014 (April 2014)
Verkaufspreis
€ 25,00