Alles klar für den Rhein: Lamellenklärer bereiten Regenwasser wirkungsvoll auf
Großen Flüssen wird einiges zugemutet: Abwärme von Kraftwerken, Belastung durch Wasserfahrzeuge, Zuflüsse aus Klärwerken und Regenüberlaufbecken und vieles andere mehr, auch Oberflächenwassereinleitungen von Betrieben. Der Gewässerschutz verlangt nach WHG 2009 § 55 sogar, dass Niederschlagswasser nicht mehr mit Schmutzwasser vermischt, sondern ortsnah in ein Gewässer eingeleitet wird. Dabei muss nach § 57 „die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.“
(28.04.2014) Am westlichen Bodensee scheinen sich Donau und Rhein, zwei der größten Flüsse Europas, zu begegnen. Nur 30 km voneinander entfernt fließen sie in entgegengesetzte Richtung. Nachfolgend zwei aktuelle Beispiele, wie an der Donau bzw. am Rheinufer liegende Betriebe das Oberflächenwasser direkt einleiten – allerdings nach Vorbehandlung auf den eigenen Grundstücken und gedrosselt, um die Belastung der Gewässer zu verringern.
Derzeit gibt es im Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz keine Vorgaben zur Einhaltung physikalischer Parameter bei Einleitung in Oberflächengewässer. In Baden- Württemberg und einigen anderen Bundesländern wird der Behandlungsbedarf mit Hilfe des Merkblattes DWA-M153 aus dem Quotient der ermittelten Punkte von Gewässerart und Belastung des Zulaufs festgestellt. Das heißt, Niederschlagswassereinleitungen dürfen nur erfolgen in Abhängigkeit von einerseits zumutbarer Verkehrsbelastung/Exposition der Flächen und andererseits ausreichender Selbstreinigungskapazität des Gewässers, in das eingeleitet wird. Der Durchgangswert der jeweiligen Behandlungsanlage gibt den Frachtanteil, der im Jahresmittel nicht zurückgehalten wird, an. Dabei gilt die Reinigungsleistung als ausreichend, wenn D = G/B (D = Durchgangswert, B = Belastungspunkte, G = Gewässerpunkte)...
Unternehmen, Behörden + Verbände: Landesbetrieb Gewässer Baden-Württemberg: Vogt-Plastik GmbH (Rickenbach), Mall GmbH Autorenhinweis: Dipl.-Ing. Klaus W. König, Überlingen
Foto: Klaus W. König
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Entsorga 02 / 2014 (April 2014)
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