Grundwasserschutz und Fracking

Fracking und Gewässerschutz werden intensiv diskutiert. Die Partner der Großen Koalition haben Fracking zunächst auf Eis gelegt. Eine genaue Betrachtung zeigt: Was nicht verboten ist, ist im Zweifel erlaubt – außer gewässerbezogene Gefährdungen stehen dem entgegen.

Am 20. Dezember 2013 hat das für Baden-Württemberg zuständige Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Re­gierungspräsidium Freiburg der Firma „Parkyn Energy“ die Erlaubnis bis 2015 verlängert, auf den Erkundungsfeldern Bi­berach und Konstanz weiter nach Erdgas­vorkommen zu suchen. Umfasst davon ist allerdings nur, verschiedene Quellen auszuwerten, dadurch Daten zu beschaf­fen und diese dann auszuwerten; zudem besteht das ausschließliche Recht, in die­sen Gebieten nach Erdgas zu suchen. Nicht eingeschlossen sind indes Erkundungsbohrungen oder seismische Mes­sungen. Damit beschränke sich die Behörde nach Auffassung des baden-würt­tembergischen Umweltministers Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) auf das juristisch Gebotene und Unver­meidliche, ohne aber eine Bohr-/Frackingerlaubnis durch die Hintertür zu erteilen; sie befolgte damit nach Untersteller die Bindung an das geltende Bergrecht, auch wenn es keine Mehrheit und Notwendig­keit für Fracking gebe.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 03 / 2014 (März 2014)
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