Grundwasserschutz und Fracking
Fracking und Gewässerschutz werden intensiv diskutiert. Die Partner der Großen Koalition haben Fracking zunächst auf Eis gelegt. Eine genaue Betrachtung zeigt: Was nicht verboten ist, ist im Zweifel erlaubt – außer gewässerbezogene Gefährdungen stehen dem entgegen.
Am 20.
Dezember 2013 hat das für Baden-Württemberg zuständige Landesamt für Geologie,
Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg der Firma „Parkyn
Energy“ die Erlaubnis bis 2015 verlängert, auf den Erkundungsfeldern Biberach
und Konstanz weiter nach Erdgasvorkommen zu suchen. Umfasst davon ist
allerdings nur, verschiedene Quellen auszuwerten, dadurch Daten zu beschaffen
und diese dann auszuwerten; zudem besteht das ausschließliche Recht, in diesen
Gebieten nach Erdgas zu suchen. Nicht eingeschlossen sind indes Erkundungsbohrungen
oder seismische Messungen. Damit beschränke sich die Behörde nach Auffassung
des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller (Bündnis 90/Die
Grünen) auf das juristisch Gebotene und Unvermeidliche, ohne aber eine
Bohr-/Frackingerlaubnis durch die Hintertür zu erteilen; sie befolgte damit
nach Untersteller die Bindung an das geltende Bergrecht, auch wenn es keine
Mehrheit und Notwendigkeit für Fracking gebe.
Autor(en)
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 03 / 2014 (März 2014)
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