Pyrolyseverfahren in Burgau – eine Betrachtung aus Sicht der Überwachungsbehörde –

Die Müllpyrolyseanlage (MPA) Burgau war nach Betreiberangaben bis etwa 2001 die weltweit einzige großtechnische Pyrolyseanlage für Hausmüll, die im Dauerbetrieb die Entsorgung des gesamten Restabfalls der Region sicherte. Nach über dreißig Jahren Betriebserfahrung mit lediglich kleineren Betriebsstörungen kann der Betreiber von einem bewährten Verfahren mit einer sicheren Betriebsweise ausgehen.

Ursprünglich erhielt die Anlagengenehmigung Anforderungen an die Emissionen nach der damals geltenden TA-Luft 86. Nach Inkrafttreten der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung am 23.11.1990 (17. BImSchV) für Abfallverbrennungsanlagen rüstete der Betreiber die Anlage mit einer entsprechenden Abgasreinigung zur Einhaltung der verschärften Schadstoffgrenzwerte aus. Aufgrund der Verfahrenstechnik der Pyrolyse war der technische Aufwand der Nachrüstung der Abgasreinigung als eher gering und damit auch kostengünstig anzusehen. Die bisherigen Daten zeigen, dass die Anlage die geltenden Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV sicher einhält und teilweise deutlich unterschreitet. Die Müllpyrolyseanlage Burgau ist nach wie vor in kommunaler Hand und liegt bei den Entsorgungsgebühren im Mittelfeld der bayerischen thermischen Entsorgungsanlagen.

1. Einleitung 2. Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als immissionsschutztechnische Überwachungsbehörde in Bayern 3. Verfahrensbeschreibung der MPA Burgau 4. Abfallwirtschaftliche Betriebsdaten der MPA Burgau 5. Emissionssituation der MPA Burgau 6. Zukunftsperspektiven der MPA Burgau 7. Literatur
Autor(en)
Dipl.-Ing. Martin Meier, Karl Schmid, Simone Heger
Contentpartner
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Publikation
Energie aus Abfall 11 (2014) (Januar 2014)
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