Die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser – eine kritische Bestandsaufnahme

Am 6.1.2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (im Folgenden: IED) in Kraft getreten und musste von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch drei „Regelungspakete“. Eine wesentliche Neuerung für Anlagen im Sinne der IED ist die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand im Rahmen von Genehmigungsverfahren, § 10 Abs. 1a Satz 1 BImSchG.

Noch vor der Verabschiedung der Regelungspakete wurde politisch die Notwendigkeit gesehen, vollzugsbezogene Konkretisierungen zum neuen Recht und insbesondere zum Ausgangszustandsbericht (im Folgenden: AZB) außerhalb des Gesetzes- und Verordnungsrechts vorzunehmen. Denn die 77. Umweltministerkonferenz stimmte am 4.11.2011 der Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Erstellung einer Arbeitshilfe für den Vollzug der innerstaatlichen Umsetzungsregelungen der IED unter Beteiligung von Vertretern weiterer Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften im Rahmen ihrer fachlichen Betroffenheit zu. Zusätzlich stimmte die Umweltministerkonferenz der Einrichtung einer Ad- hoc-Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Erstellung einer Arbeitshilfe zum AZB für Boden und Grundwasser nach Art. 22 der IED unter Beteiligung von Vertretern der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu. Die Umweltministerkonferenz machte deutlich, dass es Zweck der Arbeitshilfe sei, den die bodenschutzrechtlichen Bestimmungen vollziehenden Behörden einen konkretisierenden Beitrag zu dem den Bodenschutz betreffenden Teilbereich der IED zu liefern. Eine von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der LABO entwickelte Arbeitshilfe (Stand: 13.9.2012) wurde von der 79. Umweltministerkonferenz am 14.11.2012 zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde die LABO zusätzlich gebeten, die Arbeitshilfe nach Abschluss des der Umsetzung der IED dienenden Rechtssetzungsverfahrens zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Autor(en)
Dr. jur. Alexander Kenyeressy
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Publikation
W+B 01 / 2014 (März 2014)
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