Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2)
Noch auf der Grundlage der Verordnungsbefugnis aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt weiterhin die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2002 erarbeitete Neufassung der Altölverordnung fort. In ihr findet das spezielle Recht zum Umgang mit Altölen seine Regelungen.
Demgegenüber sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz, wie bereits im Vorgängergesetz, nur die allgemeinen Regelungen für den Umgang mit Abfällen normiert, die selbstverständlich auch für Altöle im Bundesgebiet zu beachten sind. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen zum Umgang mit Altölen besitzen im Wesentlichen drei weitere Verordnungen, die ebenfalls allesamt noch auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurden. Dabei handelt es sich um die Abfallverzeichnisverordnung, die PCB/PCT-Abfallverordnung und die Nachweisverordnung.
Autor(en)
Ralf Ramin
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2014 (März 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00