Personengesellschaften als Träger gewerblicher Sammlungen im Sinne des § 3 Abs. 18 KrWG

Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen sich die Regelungen zur gewerblichen Sammlung als Hauptbetätigungsfeld der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Kreislaufwirtschaftsrechts dar. Dabei geht es angesichts des nach wie vor anhaltenden „Kampfes um Abfälle“ vor allem um die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, insbesondere darum, ob der Sammlung nicht „überwiegende Interessen entgegenstehen“.

In den letzten Monaten hat die Diskussion eine neue Facette bekommen. Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben in ihren Entscheidungen bezweifelt, dass Personengesellschaften, vorliegend die GmbH & Co.KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Träger einer gewerblicher Sammlungen i.S.d. § 3 Abs. 18 KrWG sein können. In einem aktuellen Urteil wendet sich das VG München jedoch gegen diese Entwicklung und erkennt einer GmbH & Co.KG die Trägerschaft zu. Die Entscheidungen haben nicht nur in der Entsorgungswirtschaft, sondern auch bei den Behörden zu einer erheblichen Verunsicherung geführt und sind auch in der Literatur heftig kritisiert worden. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Argumentation der Gerichte und kommt zum Ergebnis, dass Personengesellschaften in vollem Umfang Träger gewerblicher Sammlungen sein können.
Autor(en)
Ministerialrat Dr. Frank Petersen, Isabella Hermanns
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 02 / 2014 (März 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00