Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger?

Überlegungen zur rechtlichen Zulässigkeit am Beispiel Nordrhein-Westfalen

Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen 2010, Teilplan Siedlungsabfälle (AWP 2010) sah sich schon während seiner Beratung einer intensiven Kritik ausgesetzt, da eine starke Betonung wettbewerblicher Elemente erfolgte. Ziel des künftigen AWP soll es nun sein, Mülltourismus und Preisdumping zulasten der Gebührenzahler zu verhindern und zugleich die regionale Entsorgungsautarkie zu gewährleisten. Als letzte Handlungsoption räumt sich das Ministerium das Recht ein, Vorgaben zum Aufbau von Verbandsstrukturen auszusprechen. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die in Betracht gezogene ultimative Handlungsoption durch pflichtige Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abgebildet werden kann. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung kollidiert mit einem Aufgabenentzug. Möglichkeit und Grenzen sollen nachstehend aufgezeigt werden.
Autor(en)
Hans-Joachim Hasemann-Trutzel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2014 (März 2014)
Verkaufspreis
€ 32,00