Chemieunfälle als schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr - Europäische Reaktion nach Beschluss Nr. 1082/2013/EU
Mit dem vorgestellten Beschluss wird die Reaktion auf schwerwiegende Gesundheitsgefahren mit grenzüberschreitender Bedeutung neu geregelt. Neben der Anwendbarkeit auf die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten, wie sie bereits von der nunmehr aufgehobenen Entscheidung Nr. 2119/98/EG erfasst wurden, ist der Geltungsbereich des neuen Beschlusses auf anderweitige schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs erweitert. Somit sind die Regelungen des Beschlusses etwa auch bei schweren Chemieunfällen von Bedeutung. Insbesondere die Regelungen zur Koordinierung der Planungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der Union sowie zur Einrichtung eines Frühwarn- und Reaktionssystems stellen für diesen Anwendungsbereich eine Ausweitung der europaweiten Vorsorge dar.
In den letzten Jahren gab es in Europa verschiedene Fälle schwerwiegender Gesundheitsgefahren, welche nicht auf einzelne Mitgliedstaaten begrenzt, sondern von grenzüberschreitender Bedeutung und Auswirkung waren. Zwar gingen diese häufiger von Krankheitsereignissen wie der H1N1-Pandemie 2009/2010 oder dem Ausbruch von E. coli/STEC 0104 in Deutschland im Jahr 2011 aus. Daneben resultierten solche Gesundheitsgefahren aber auch aus Chemieunfällen wie etwa dem Kolontár-Dammbruch in Ungarn 2010, bei dem sich erhebliche Mengen ätzenden und schwermetallhaltigen roten Schlamms in die Umwelt ergossen und bis in die Donau wirkten. Diese Krisen hatten über mehrere Mitgliedstaaten hinweg weitreichende Folgen für die Gesellschaft und haben gezeigt, dass ihre Wirkungen in keinem Fall nur auf einen Sektor begrenzt blieben. Dabei ging es nicht nur um öffentliche Gesundheit, sondern je nach Art der Bedrohung auch um Katastrophenschutz, Lebensmittelsicherheit, internationalen Handel, Reisen und/oder Rechtsdurchsetzung. Mit dem neuen Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (im Folgenden: der Beschluss) will die EU eine wirksamere Reaktion auf solche schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen ermöglichen. Solche Gesundheitsgefahren können etwa auch durch chemische oder biologische Stoffe verursacht werden, die für nicht übertragbare Krankheiten verantwortlich sind. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Regelung im Überblick vor.