Recyclingaktivitäten auf der Schnittstelle von Abfallrecht und REACH
Wenn Unternehmen Abfälle stofflich verwerten und dabei neue Produkte oder sekundäre Rohstoffe herstellen, werden sie - in rechtlicher Hinsicht - auf der Schnittstelle von REACH-VO und EU-Abfallrichtlinie tätig. Die Unternehmen müssen daher die Vorgaben beider Regelwerke beachten, um rechtskonform zu agieren.
Aus regulatorischer Sicht ist erforderlich, dass die Regelwerke inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, damit es zu keinen rechtlichen Verwerfungen kommt. Zudem muss der Europäische Gesetzgeber stets auch die Folgen im Blick behalten, die sich aus dem Zusammenspiel von Chemikalien- und Abfallrecht ergeben. Politisch stellt sich hier der Zielkonflikt, dass das Abfallrecht aus Gründen der Ressourceneffizienz auf möglichst hohe Recyclingquoten abzielt, während chemikalienrechtlich möglichst reine, nicht mit kritischen Stoffen belastete Materialströme gewünscht sind. Dass die Thematik juristisch bedeutsam ist, zeigt sich nicht zuletzt an dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7.3.2013 in der Rechtssache C-358/11: Für den Fall, dass alte, mit einem arsenhaltigen Holzschutzmittel behandelte Telefonmasten als Unterbau für Holzstege in einem Naturschutzgebiet verwendet werden sollen, stellte sich die Frage, wie REACH auf das EU-Abfallrecht einwirkt. Wie Recyclingaktivitäten - insbesondere im Lichte dieses Urteils - auf der Schnittstelle von REACH-VO und EU-Abfallrecht rechtlich zu beurteilen sind und welche Probleme sich in diesem Zusammenhang stellen, ist Gegenstand dieses Beitrags.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2013 (Dezember 2013)
Verkaufspreis
€ 32,00