REACH und M&A-Transaktionen – zur Übertragbarkeit von Registrierungen und Zulassungen
Der Hersteller oder Importeur eines Produktes hat eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten, die sich weitgehend aus europaweit harmonisierten Normen ergeben. Die REACH-Verordnung als zentrale Norm des europäischen Chemikalienrechts stellt eine regulatorische Vorgabe dar, von der nahezu alle Hersteller und Importeure chemischer Produkte in der EU betroffen sind. Hieraus ergeben sich Implikationen für gesellschafts- rechtliche Transaktionen.
Steht der Erwerb eines Unternehmens bzw. wesentlicher Teile eines Unternehmens im Raum, will der Erwerber sichergehen, dass die Produkte, die überhaupt erst sein Interesse an dem Geschäft geweckt haben, auch nach Abschluss der Transaktion legal hergestellt und verwendet werden können. Hierzu muss er im Rahmen der Due Diligence zunächst feststellen, welche Stoffe von dem Zielunternehmen hergestellt oder importiert werden, in welchem Rahmen diese Stoffe wiederum REACH unterliegen und ob in diesem Fall hierfür konkret eine gültige (Vor-)Registrierung und/oder Zulassung vorliegt. Der nächste Schritt liegt in der Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Umständen die bestehende Registrierung oder Zulassung durch den Erwerber genutzt werden kann. Mit anderen Worten geht es um die Problematik der Übertragbarkeit von gemäß REACH erteilten Registrierungen und Zulassungen.
Autor(en)
Dr. Michael Raupach
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2013 (November 2013)
Verkaufspreis
€ 25,00