Straßenrechtliche Bewertung gewerblicher und gemeinnütziger Alttextilsammlungen
Seit einiger Zeit spielt das Straßen- und Wegerecht für die Abfallwirtschaft eine zunehmende Rolle. Das betrifft vor allem gewerbliche Altkleidersammlungen, deren Anzahl in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Altkleidersammlungen im Bringsystem benötigen Stellplätze für die aufzustellenden Altkleidercontainer. Sollen Sammelcontainer auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, so ist dafür in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Viele Kommunen werden inzwischen mit einer wahren Flut von genehmigungslos aufgestellten Containern sowie von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer überzogen. Die Zahl der Anträge übersteigt in vielen Fällen die Anzahl der von den Kommunen vorgesehenen Stellplätze. Abgewiesene Antragsteller versuchen oftmals, ihre vermeintlichen Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Dazu hat es in den vergangenen Monaten eine Reihe grundsätzlicher Gerichtsentscheidungen gegeben.
Eine besondere Herausforderdung für den behördlichen Vollzug stellen die zahlreichen illegalen Sondernutzungen dar. Die „schwarzen Schafe“ unter den gewerblichen Altkleidersammlern stellen ihre Container einfach auf, ohne über die erforderlichen Erlaubnisse zu verfügen. Nicht nur dass diese Container das Ortsbild verschandeln, die Aufsteller verschaffen sich mit diesem Verhalten einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber den legal agierenden Sammlern. Zahlreiche Städte gehen inzwischen rigoros und erfolgreich gegen die illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes vor. Auch zu diesem Themenfeld gibt es aktuelle Rechtsprechung.
Autor(en)
Dr. jur. Holger Thärichen, Heike Ameskamp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2013 (August 2013)
Verkaufspreis
€ 32,00