Getrennte Sammlung - Lösungen im Geschosswohnungsbau

Bereits 1992 lag ein Stadtratsantrag an die Verwaltung vor, in einem geeigneten Bereich vesuchsweise die getrennte Erfassung von Bio- und Restmüll zu erproben. Die getrennte Erfassung wurde als sinnvoll und machbar angesehen und sollte deswegen im gesamten Stadtgebiet eingeführt werden. Die Große Kreisstadt Neu-Ulm hatte seinerzeit ca. 50.000 Einwohner. Die 14 Stadtteile sind ländlich bis städtisch strukturiert.

Ein entsprechender Beschluss zur Einführung der Biotonne wurde mit großer Mehrheit gefasst. Ein Grund für die relativ frühe und flächendeckende Einführung der Biotonne war die besondere Situation im Landkreis Neu-Ulm. Die einzige Deponie war verfüllt, die äußerst umstrittene Müllver-brennungsanlage Weißenhorn stand noch nicht zur Verfügung. Abfall musste zu relativ hohen Kos-ten auf bayerische und außerbayerische Deponien verbracht werden. Durch die Einführung der Biotonne wurden erhebliche Einsparungen und auch eine erhöhte Entsorgungssicherheit erhofft (1989 konnte auf Grund der o.g. Probleme und fehlender Verträge des Landkreises mit Deponiebetreibern über 7 Wochen keine Restmüllabfuhr erfolgen). 1997 betrug die Anlieferungsgebühr für Restmüll 267 €/t, die Kompostierungskosten betrugen 104 €/t. Die Gebühren für Restmüll betrugen von 2000 bis 2005 452 €/t. Im Jahr 2013 beträgt die Anlieferungsgebühr für Restmüll 100 €/t, die Kompostierungskosten 64 €/t. Tatsächlich wurden durch die Einführung der Biotonne zum 1. Januar 1997 ca. 360.000 € in 1997 eingespart. Die Einsparungen steigerten sich auf bis zu 815.000 € /a. Textbeitrag sowie die Folien der Präsentation.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Jürgen Gerhardt
Contentpartner
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Publikation
Bioenergie - Handlungsoptionen im Umgang mit Grüngut und Bioabfall (2013) (Juni 2013)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten