Zeitprobleme des Umweltrechts

Zugleich ein Beitrag zu interdisziplinären Verständigungschancen zwischen Naturwissenschaften und Recht

Jede Wissenschaft hat ihre Zeitdimensionen und ihre Zeitprobleme, die eng mit den jeweiligen disziplinären Erkenntnisinteressen zusammenhängen.1 Auch das Recht schafft sich zur Herstellung rechtlicher Entscheidbarkeit eigene Vergangenheiten, die nicht mit denen anderer Wissenschaften deckungsgleich sein müssen, und hat eigene Zukunftsperspektiven. Im Öffentlichen Recht ist die Zeitlichkeit nicht zuletzt eine Facette der Demokratie – „Herrschaft auf Zeit“ – wie auch der Gewaltenteilung.3 Das gilt für das Umweltrecht, das sowohl zeitabhängige Wissensprobleme als auch ökologische Veränderungen zu verarbeiten hat, allemal. In den Aufbaujahren des deutschen Umweltrechts diagnostizierte Rüdiger Breuer, dass der Umweltschutz zur Schicksalsaufgabe des modernen Staates geworden sei. Die Gesetzgebung hat sich dieser Aufgabe mit großem Erfolg gestellt. Es wurden sektorale Umweltgesetze erlassen, die trotz oder gerade auf Grund ihrer Systemabstinenz erhebliche ökologische Wirkungen entfalten konnten und sich auf Grund ihres problemspezifischen Zugriffs flexibel (nicht zuletzt an dynamische unionsrechtliche Vorgaben5) anpassen ließen. Die bewusste Zeitlichkeit von Gesetzen, verbunden mit einer angemessenen Delegation technischer Details auf den flexibleren Verordnungsgeber, war Bedingung dieses Erfolges.
Autor(en)
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2013 (Februar 2013)
Verkaufspreis
€ 32,00