Biokompost: Abfall ohne Ende?
Die Frage nach dem Ende der Abfalleigenschaft hat für die rechtliche Einordung eines Stoffs oder Gegenstands weitreichende Folgen. Die Gewinnung von Sekundärprodukten stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung der Recycling- und Verwertungsgesellschaft in Europa dar.
Unsere Gesellschaft sieht sich einer rapiden Erschöpfung natürlicher Ressourcen bei gleichbleibendem steigendem Verbrauch gegenüber. Die Schaffung von Sekundärrohstoffen aufgrund eines effizienten Umgangs mit Ressourcen und Energie kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung dieses Primärrohstoffverbrauchs leisten.3 Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erscheint eine frühe Entlassung aus dem Abfallregime sinnvoll. Abfälle unterliegen in der Öffentlichkeit weiterhin einem negativen Image, eine Kennzeichnung von Biokomposten als Abfälle würde ihre Konkurrenzfähigkeit mit Primärrohstoffen verschlechtern. Darüber hinaus zieht die Einordnung als Abfall weitreichende Kosten nach sich, was im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs ebenfalls nicht erwünscht st. Auf der anderen Seite geht mit Erreichen des Produktstatus die Anwendbarkeit des einschlägigen Produktrechts einher, so dass Sekundärprodukte grundsätzlich dem Anwendungsbereich der REACH-Verordnung4 unterfallen könnten.5 Bei der stofflichen Verwertung von Bioabfällen6 in der Landwirtschaft ist ihr Ausscheiden aus dem Abfallregime an verschiedenen Bearbeitungspunkten möglich: Die Abfalleigenschaft der Bioabfälle könnte bereits mit Abschluss ihrer aeroben bzw. anaeroben Behandlung erlöschen. Damit hätten die dabei entstehenden Biokomposte bereits mit ihrer Fertigstellung in der Behandlungsanlage den Produktstatus erreicht. Denkbar wäre auch, die Abfalleigenschaft der behandelten Bioabfälle erst im Zeitpunkt ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung – ihrer Aufbringung auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen – zu verneinen.
Autor(en)
Dr. Stefanie Wahlen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2013 (Juni 2013)
Verkaufspreis
€ 32,00