Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaufgaben bei der Verteilung von Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern
Die Bundesländer sind nicht nur verschieden in ihrer Wirtschaftskraft, sondern haben bezogen auf ihre Einwohnerzahl auch unterschiedlich große Aufgaben und Ausgaben für den europa- oder bundesrechtlichen notwendigen Umweltund Naturschutz zu tragen (II.). Der Aufsatz erörtert, inwieweit das verfassungsrechtliche Finanzausgleichssystem diese ungleiche Verteilung ausgleichen kann (III.) oder der Bund die Kosten für bestimmte Umweltschutzaufgaben mit Hilfe von Bundesauftrags-, bundeseigene Verwaltung oder Gemeinschaftsaufgaben übernehmen könnte (IV.)
Bund, Länder und Gemeinden sind nach Art. 20a GG verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Der Schutz von Natur und Landschaft ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine verbindliche Aufgabe der Länder, die diese nach Art. 83 GG in eigener Verantwortung durchführen. Zum Teil haben die Länder die naturschutzrechtlichen Aufgaben an die Gemeinden weiterdelegiert.4 Deutschland insgesamt ist wiederum durch das europäische Naturschutzrecht – insbesondere der FFH-Richtlinie 92/43 (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147 (VRL) – verpflichtet, bestimmte Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Schutzgebiete auszuweisen (Natura 2000 Gebiete). Die meisten hieraus resultierenden Aufgaben hat der Bund den Ländern übertragen
(vgl. §§ 32-36, 44-45 BNatSchG). Dadurch verlieren die Arten und Natura 2000 Gebiete aber nicht ihre nationale und europäische Bedeutung. Vielmehr hat der EuGH betont, dass an die Umsetzung des Natura 2000 Schutzgebietsnetzes aufgrund seiner Bedeutung als „gemeinsames europäisches Erbe“ strengere Anforderungen als bei anderen Richtlinien zu stellen sind.
(vgl. §§ 32-36, 44-45 BNatSchG). Dadurch verlieren die Arten und Natura 2000 Gebiete aber nicht ihre nationale und europäische Bedeutung. Vielmehr hat der EuGH betont, dass an die Umsetzung des Natura 2000 Schutzgebietsnetzes aufgrund seiner Bedeutung als „gemeinsames europäisches Erbe“ strengere Anforderungen als bei anderen Richtlinien zu stellen sind.
Autor(en)
Dr. iur. Stefan Möckel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2013 (Mai 2013)
Verkaufspreis
€ 32,00