Umweltverträglicher Konsum durch rechtliche Steuerung
Bericht über ein Symposion des Umweltbundesamtes in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt in Berlin am 27. November 2012
Der umweltverträgliche Konsum ist ein ebenso vernachlässigtes wie vielversprechendes Entwicklungsfeld der Umweltrechtspolitik! Bereits die Staatszielbestimmung in Art. 20a Grundgesetz verpflichtet ja die drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit zu fördern. So hat die Bundesregierung in ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Pflicht verankert, grundsätzlich alle Gesetzgebungsvorhaben einer Nachhaltigkeitsprüfung zu unterziehen, um eine übergreifende und integrierte Wirkung zu erzielen. Allerdings ist es auch die Aufgabe der Ressortforschung, etwaige rechtliche Modifikationen vorzubereiten, die ganz konkret auf die Förderung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit zielen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seit einiger Zeit nachhaltigen Konsum und nachhaltige Lebensstile zu einem Schwerpunktthema seiner Arbeit gemacht. Aus einer Regulierungsperspektive heraus lässt sich festhalten, dass der Ansatz, mit Aufklärung und Informationen Einfluss auf das Konsumentenverhalten zu nehmen, bisher nicht allzu erfolgreich war. Parallel ergibt sich der Befund, dass es kaum einschlägige rechtswissenschaftliche Arbeiten zum Thema gibt bzw. einzelne relevante Ansätze in anderen Zusammenhängen aufgearbeitet wurden. Das UBA hat deshalb zunächst ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten am Beispiel der Nutzung von Produkten ausloten sollte. Der weiteren inhaltlichen Vertiefung wie der Identifikation von Rechtsproblemen und Forschungsfragen diente das Symposion.
Bild: Fotolia
Autor(en)
PD Dr. Ulrich Smeddinck
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 05 / 2012 (Oktober 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00