Anmerkungen zur Anwendung der BVT-Dokumente bei der Abfallverbrennung

In den europäischen Staaten basieren nationale Vorschriften für öffentliche Bereiche und Industriesektoren verstärkt auf europäischen Vorgaben, die in der Regel als Richtlinien von der Europäischen Union erlassen werden. Richtlinien sind anschließend innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht zu überführen, so dass neue Richtlinien oder Aktualisierungen stets Veränderungen nationaler Vorschriften zur Folge haben.

Auf europäischer Ebene wird aufgrund der neuen Richtlinie über Industrieemissionen die Anwendung der besten verfügbaren Technologien vorgeschrieben. Diese Änderung hat in Deutschland Diskussionen über die Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen initiiert. Die vorgesehene Herabsetzung der Grenzwerte erfordert zum Teil technische Nachrüstungen, die mit einem erhöhten Aufwand an Ressourcen und Energiebedarf verknüpft sind. Zunächst wird am Beispiel der Stickoxidemissionen der sehr geringe Beitrag der Abfallverbrennung im Vergleich zum Verkehrs- oder Kraftwerkssektor aufgezeigt. Ein Vergleich zeigt ferner, dass die Entstickungsanlagen an Abfallverbrennungsanlagen in Bezug auf Ressourcennutzung und Energiebedarf in der Regel nicht so effektiv sind wie an Kraftwerken. Für eine effektivere Minderung der Stickoxidemissionen wird ein sektorübergreifender Ansatz abgeleitet, in dem nicht die Entstickungsanlagen der Abfallverbrennung aufgerüstet werden, sondern die entsprechende Technik an Kraftwerken in Form einer Dienstleistung genutzt wird. Derzeit stehen sektorübergreifenden Ansätzen allerdings rechtliche Einschränkungen gegenüber.
Autor(en)
Dr. Ulf Richers
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2012) (November 2012)
Verkaufspreis
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