Neues Behältersystem zur gesetzeskonformen Sammlung von Bildschirmgeräten
Am 24. März 2006 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten. Die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte erfolgen in Deutschland aufgrund § 9 Abs. 4 Elekt-roG zur Verringerung des logistischen Aufwandes in fünf Sammelgruppen. Weiterhin präzisiert es, wie die Altgerätesammlung zu erfolgen hat und welche Mindestanforderungen die hierbei zum Einsatz kommenden Sammelbehälter erfüllen müssen.
Nach § 9 Abs. 4 ElektroG muss die Sammlung als auch Bereitstellung der Altgeräte in fünf Sammelgruppen erfolgen. Besonders bei der Sammelgruppe 3 gibt es jedoch erhebliche Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben in der Entsorgungspraxis. So werden Bildschirmgeräte in der Regel weder separat noch bruchsicher erfasst. Die Geräte werden oft durch unsachgemäße Transport- und Umladevorgänge beschädigt und nicht zuletzt werden volle Sammelcontainer beim Erstbehandler im Regelfall abgekippt, so dass es insgesamt zu erheblichen Beschädigungen der angelieferten Geräte kommt. Dies führt nicht nur zu einem hohen, unnötigen Zerstörungsgrad, sondern auch zu einer erhöhten Gefahr, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die derzeitige Erfassung und Sammlung von Bildschirmaltgeräten mithilfe von Abrollcontainern zum einen nicht gesetzeskonform und zum anderen nicht Sinn der Praxis einer nachhaltigen und effizienten Entsorgung ist. Aus diesem Grund wurde ein neuer Behälter entwickelt, der diese Missstände beseitigt.
Autor(en)
Dr.-Ing. Ralf Brüning, Martin Diepolder, Dr. Dirk Schöps, Benjamin Cebulla
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2012) (November 2012)
Verkaufspreis
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