Annahmeverfahren der Deponie-Verordnung 2008 – Erfahrungen und Anpassung
Spätestens mit 01.07.2009 sind die neuen Annahmekriterien für Abfälle auf Deponien in Öster-reich Kraft getreten. Diese Annahmekriterien – dokumentiert im Anhang 4 der Deponieverord-nung 2008 – umfassten einen Katalog an Untersuchungsverfahren für Aushubmaterialien, ein-zelne Abfallhaufen oder regelmäßige anfallende Abfälle aus Produktions- und Abfall-behandlungsanlagen. Diese Untersuchungsverfahren sollten einerseits die Anforderungen der EU-Deponierichtlinie hinsichtlich Untersuchung von Abfällen zur Deponierung, andererseits die bis zu dem Zeitpunkt nur ansatzweise vorhandenen statistischen Konzepte zur Beurteilung von Abfällen im Verordnungsrang umsetzen.
Die mit der Deponieverordnung 2008 verpflichtenden Verfahren zur Unter-suchung von Abfällen zum Zweck der Deponierung wurden im Laufe des Jahres 2011 einer Evaluierung unterzogen. Die Untersuchungsverfahren haben sich dabei grundsätzlich als eine sinnvolle Weiterentwicklung früherer Normen bzw. Regelwerke herausgestellt. Die Konzepte eines einheitlichen Parameterumfangs, abgestufte Beurteilungsmaßstäbe, Toleranzwerte bei der Grenzwerteinhaltung, mehrstufige Untersuchungsverfahren sowie das Quartalsmodell bei Ab-fallströmen haben sich überwiegend als positiv herausgestellt. In der Praxis weniger bewährt haben sich die komplexeren statistischen Konzepte wie Zufallszahlberechnung oder Ermittlung von optimaler Probemenge oder Probenmassen auf Basis errechneter Variabilitäten sowie das konkrete Untersuchungsverfahren für wiederkehrend anfallenden Abfälle. Die in Arbeit befind-liche Novelle der Deponieverordnung (geplant Anfang 2013) soll die aus der Evaluierung ermit-telten notwendigen Verbesserung und Korrekturen umsetzen, und damit die Anwendbarkeit in der Praxis verbessern.
Autor(en)
DI Roland Starke
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Depotech (2012) (November 2012)
Verkaufspreis
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