Zwischen Pflicht und Chance – Verpackungsrecht für Importprodukte

Drei Jahre nach Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung steht diese wieder einmal auf dem Prüfstand des Gesetzgebers. Die nächste Fortentwicklung soll unter der neuen Bezeichnung „Wertstoffgesetz“ noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Unabhängig von den politisch besonders kontroversen Themen (z.B. Einführung einer Wertstofftonne, Rolle der öffentlichen Hand und der privaten Entsorgungswirtschaft) der laufenden Reformdiskussion, lohnt eine Zwischenbilanz auch für Regelungen der Verpackungsverordnung, die für die Unternehmenspraxis heute, aber – gegebenenfalls unter anderen Vorzeichen – auch künftig von besonderer Bedeutung sind. Um ein solches Thema handelt es sich bei der Novellierung des Imports verpackter Produkte nach Deutschland und ihrer Auswirkung auf Unternehmen. Dieser Beitrag gibt einen wertenden Überblick über die geänderten Regeln im Importbereich, die Erfahrungen in der Praxis mit diesen und leistet damit einen Beitrag zur aktuellen Reformdebatte.

Die wesentlichen Änderungen der am 1.1.2009 in Kraft getretenen 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) richteten sich an alle deutschen und ausländischen Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Die Neuerungen betrafen vor allem verpackte Produkte, die an private Endverbraucher gelangen („Business-to-Consumer“-Bereich, B2C). Die spürbaren Auswirkungen der Novelle für Unternehmen, die solche Waren importieren, wurden bislang nicht thematisiert. Denn die Importeure sind seitdem (erstmalig) Adressaten von Verpflichtungen aus der VerpackV. Daraus hat sich teilweise erheblicher Änderungsbedarf an bestehenden Vereinbarungen mit ihren Geschäftspartnern (Hersteller, Lieferanten, Vertreiber) ergeben. Die geänderten Regeln schaffen aber auch Handlungsspielräume, da sie den Wettbewerb zwischen den „dualen Systemen“ für die Entsorgung von Verpackungen fördern. Von der Konkurrenz der Systemanbieter können die Unternehmen bei der Auswahl eines (neuen) Anbieters profitieren. Auch können sie im Wege der Vertragsgestaltung auf ihre verpackungsrechtlichen Pflichten Einfluss nehmen. Nachfolgend werden einige Eckpunkte der letzten Reform für Importeure zusammengefasst (unter 2., 3. und 4.). Unter II. werden die Importeurseigenschaft in verschiedenen Konstellationen und ihre Konsequenzen dargestellt.
Autor(en)
Dr. Bettina Enderle, Dr. Alexander Rehs
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2012 (November 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00