Aktuelle Rechtsfragen zur Anzeige gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen gemäß § 18 KrWG

Die Regelungen zur „gewerblichen Sammlung“ waren bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heftig umstritten. Zugleich gehören sie zu den ersten Regelungen, die aktuell im Fokus behördlicher und gerichtlicher Verfahren stehen bzw. stehen werden. Das mit den Regelungen des § 18 KrWG gegenüber dem Nachweis in § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG geänderte Anzeigeverfahren hat dazu geführt, dass z.T. bereits mit Verkündung des KrWG, verstärkt jedoch seit Inkrafttreten des KrWG „gemeinnützige“ und „gewerbliche“ Sammlungen angezeigt werden. Dieser Beitrag befasst sich daher im Wesentlichen mit aktuellen Rechtsfragen zum Verfahren gemäß § 18.

§ 18 regelt ein eigenständiges, von den §§ 53 und 54 zu unterscheidendes Anzeigeverfahren und konstituiert eine Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen mit einer Drei-Monatsfrist vor ihrer Aufnahme (Abs. 1), beschreibt Inhalt und Umfang der Anzeige der gewerblichen (Abs. 2) und der gemeinnützigen Sammlung (Abs. 3), die Verfahrensbeteiligung des örE (Abs. 4), die Möglichkeiten der Beschränkung oder Untersagung der Sammlungen sowie die Folgen einer vorzeitigen Einstellung (Abs. 5 und 6) sowie die Privilegierung von vor Inkrafttreten des KrWG bereits durchgeführten Sammlungen (Abs. 7), die nach § 72 Abs. 2 zwar auch einer Anzeigepflicht unterfallen, jedoch zunächst weitergeführt werden können.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2012 (Oktober 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00