Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft

Anfang des Jahres trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft, das damit das 17 Jahre alte Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablöste. Die Neuregelung soll neben der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) zugleich auch der Fortentwicklung des deutschen Rechts im Sinne eines verbesserten Ressourcenschutzes dienen.

Die Tagung „Das neue Recht der Kreislaufwirtschaft“ des Forschungszentrums Umweltrecht e.V. fand unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Kloepfer am 6.7.2012 in den Räumen der Humboldt-Universität zu Berlin statt und sollte die Systematik des neuen KrWG durchleuchten. Dabei kristallisierten sich zwei Hauptdiskussionen heraus: Umstritten war zum einen, inwieweit dem Gesetzgeber mit dem KrWG ein bedeutender Schritt in Richtung der „Recyclinggesellschaft“ (so Ministerialdirektor Dr. Helge Wendenburg, BMU) gelungen sei oder ob ergänzend oder ersetzend ein echtes Ressourcenschutzgesetz notwendig sei (dazu II.). Zum anderen wurde kontrovers diskutiert, ob die durch das KrWG fortgeschriebene Überlassungspflicht von Abfällen an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger politisch richtig und europarechtskonform sei (dazu III.).
Autor(en)
Dr. Florian Schärdel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2012 (Oktober 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00