Novellierung der rechtlichen Vorgaben für die Siedlungsabfallentsorgung in Polen

With the amendment to the Municipal Waste Act, on 1 January 2012 Poland introduced a public waste disposal obligation. Over the course of a rather tight transition period of one-and-a-half years, the legal and factual conditions for municipalities' exclusive responsibility for disposal shall be created. According to the Polish Ministry of the Environment, the new municipal waste management structures should be up and running by 1 July 2013 at the latest, posing a particular challenge to many municipalities – particularly in light of the upcoming end of the current EU funding period. The most important new regulations contained in the amended Polish Municipal Waste Act will be presented in the article and their practical impacts assessed.

Mit der novellierten Fassung des Gesetzes über die Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (kurz: Kommunalabfallgesetz oder KAbfG) wurde zum 1.1.2012 eine Pflicht zur Überlassung von Siedlungsabfällen gegenüber öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern in Polen eingeführt. Das diese Regelungen enthaltende Änderungsgesetz hat der polnische Gesetzgeber nach jahrelanger Diskussion am 1.7.2011 erlassen. Der folgende Beitrag beschreibt die wichtigsten Neuerungen und sich daraus ergebende Konsequenzen. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens war die Transformation gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben, wie bspw. der Abfallrahmenrichtlinie – deren Umsetzungsfrist bereits am 12.12.2010 ablief – oder der Deponierichtlinie. Trotz Erlass des Änderungsgesetzes ist es Polen nicht gelungen, das von der EU-Kommission wegen verspäteter Umsetzung der Rahmenrichtlinie initiierte Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Diese beantragte am 27.3.2012 beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung eines Busgeldes von 67.314 EUR/Tag gegenüber Polen aufgrund des Ablaufs der Frist zur vollständigen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Abfällen erlies der polnische Gesetzgeber erstmalig 1980. Seit 1996 bestimmt mit dem Kommunalabfallgesetz ein eigenes Gesetz die Vorgaben zur Entsorgung von Siedlungsabfällen. Dieses nunmehr umfangreich novellierte Gesetz enthält zahlreiche Verweise auf das am 1.10.2001 in Kraft getretene und seitdem mehrfach geänderte Abfallgesetz, dessen Vorschriften im Folgenden nicht naher erläutert werden. Am 15.3.2011 hat das polnische Umweltministerium einen ersten Entwurf für ein neues Abfallgesetz vorgelegt, welcher ebenfalls der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie dient. Dieser liegt seit dem 5.7.2011 dem ständigen Komitee des polnischen Ministerrates zur Prüfung vor. Am Nebeneinander von Abfallgesetz und Kommunalabfallgesetz wird sich laut diesem Gesetzesentwurf nichts ändern.
Autor(en)
Dr. jur. Anja Schäfer, Dr. Karolina Kapsa
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2012 (August 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00