Ist die MBA eine Beseitigungs- oder Verwertungsanlage?

Die MBA Südniedersachsen wurde 2003 geplant und genehmigt. Ein Hauptmerk lag auf der Erzeugung einer Deponiefraktion, um die vorhandene Deponiekapazität in den nächsten 25 Jahren nutzen zu können. Zurzeit werden über 63 Masse-% vom MBAInput in die Abfallverwertung geführt, es verbleiben ca. 21 Masse-% für die Deponierung. Die MBA Südniedersachsen hat sich im Laufe der Zeit von einer geplanten Beseitigungsanlage zu einer Verwertungsanlage verändert.

Mit der Einführung der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall 1993 wurden die Weichen für die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Deutschland gestellt. Mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren wollte der bundesdeutsche Gesetzgeber die Probleme, insbesondere in der Abfallbeseitigung, bundeseinheitlich über die Verbrennungstechnologie lösen. Eine Ablagerung von biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen, die auf Deponien zu langfristigen Deponiegas- und Sickerwasseremissionen führen, sollte nicht mehr möglich sein. Demnach durften ab dem 01.06.2005 unvorbehandelte Siedlungsabfälle nicht mehr abgelagert werden. Diese Ausrichtung fand keine bundesweite Zustimmung und es wurden Alternativen, insbesondere im Bundesland Niedersachsen, erprobt und für gleichwertig befunden. Mit dem Inkrafttreten von einer Reihe von Verordnungen wurde dieser Weg legitimiert. Die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung (MBA) sollte eine sinnvolle zukunftsweisende Alternative zur klassischen Abfallverbrennung darstellen. Im Jahr 2001 wurden vom Bundesgesetzgeber folgende Vorschriften erlassen: Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV, 20.02.2001) 30. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV, 01.03.2001) Anhang 23 der Abwasser-Verwaltungsvorschrift (AbwV, 2001)
Autor(en)
Dipl. Ing. Michael Rakete
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2012) (April 2012)
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