Auswirkungen des KrWG auf die Perspektiven der thermischen Abfallbehandlung

Grundbetrachtung 1: Aktuelle Situation und Basisdaten der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland

Unstrittig ist, dass die thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland seit geraumer Zeit einen erheblichen Beitrag hinsichtlich der Behandlung von Siedlungsabfällen (Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) leisten. Zudem garantiert die thermische Abfallbehandlung eine rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen aus der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) mit dem hieraus resultierenden Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle. Vor dem Hintergrund des Klima- und Ressourcenschutzes gewann parallel zur ordnungsgemäßen und schadlosen Behandlung der Abfälle in den letzten Jahren eine effiziente Energieauskopplung aus den thermischen Abfallbehandlungsanlagen immer mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich mittlerweile auch der Begriff „Waste-to-Energy“- Anlagen (WtE-Anlagen) in Deutschland für thermische Abfallbehandlungsanlagen neben den üblichen Begriffen „Müllverbrennungsanlage (MVA)“ oder „Müllheizkraftwerk (MHKW)“ etabliert. Auch die 2008 novellierte Abfallrahmenrichtlinie [2] sowie deren Umsetzung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz [3] wird dieser Entwicklung gerecht, indem Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle ab dem Erreichen einer bestimmten Energieeffizienz (ausgedrückt durch eine Kennzahl – üblicherweise als R1 bezeichnet) als Verwertungsanlagen eingestuft werden.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Carsten Spohn
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2012) (April 2012)
Verkaufspreis
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