Ressource Abfall – mehr Wert für den Bürger
Gesetzliche Grundlagen für die Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft Derzeit wird das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgrund europäischer Vorgaben zu einem Kreislaufwirtschaftsgesetz novelliert. Der Schutz von Klima und Ressourcen wird hierbei insbesondere aufgrund der 5-stufigen Abfallhierarchie (1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling (stoffliche Verwertung von Abfällen), 4. sonstige Verwertung (z. B. energetisch), 5. Beseitigung) in den Mittelpunkt gestellt.
Die getrennte Erfassung und anschließende stoffliche und/oder energetische Nutzung der Abfallfraktionen bilden die Grundlage für eine funktionierende Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Die flächendeckende getrennte Erfassung von Bioabfällen, Papier, Kunststoffen, Glas und Metallen aus Haushaltungen soll deshalb in der Novelle festgeschrieben werden. Gerade die Ausgestaltung der Sammlung von werthaltigen Fraktionen, wie Metallen und Kunststoffen, ist jedoch noch unklar. Hierzu soll es ein eigenes gesetzliches Regelwerk geben, denn die dualen Systeme und die Verpackungsverordnung sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im vergangenen Jahr ein Planspiel für die mögliche zukünftige Organisation und Verantwortung der Wertstofferfassung durchgeführt. Kommunale wie private Entsorgungsunternehmen, duale Systeme, Industrie und Handel, Länderumweltministerien sowie Umwelt- und Verbraucherverbände tauschten sich hierbei unter Federführung des BMU darüber aus, wie eine rechtlich praktikable und verbraucherfreundliche Lösung aussehen könnte. Detailliert wurden hierbei zwei Modelle (Modell A: „Erweiterung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen“; Modell B: „Wertstofftonne in vorrangiger Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorger“) diskutiert. Das Planspiel ist inzwischen abgeschlossen. Die Entscheidung über die tatsächliche Ausgestaltung und den rechtlichen Rahmen ist noch nicht gefallen, soll aber noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Den Zeitrahmen für die letztendliche Regelung steckte sich das BMU bis 2013.
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau, Rhea Thörner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2012) (April 2012)
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