Stand und Perspektiven der kommunalen Elektro- und Elektronikschrotterfassung
Die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe haben mit ihren Annahmestellen für Elektround Elektronikaltgeräte in den vergangenen rund sechs Jahren seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) in Deutschland mit großem Aufwand für einen weitgehend störungsfreien Anlieferbetrieb für den Bürger gesorgt. Die Novelle der WEEE-Richtlinie führt im Rahmen der nationalen Umsetzung zu einer Überarbeitung des ElektroG in den nächsten zwei Jahren, wobei darauf geachtet werden muss, dass die erarbeiteten Standards in der bürgernahen Wertstofflogistik und bei der Verwertung der eingesammelten Elektroaltgeräte erhalten bleiben. Eine weiter gehende Produktverantwortung der Hersteller ist dabei einzufordern. Zum Schutz von Ressourcen und Umwelt ist eine verantwortliche Beteiligung der Kommunen unerlässlich.
Die Elektroaltgerätesammlung in Deutschland basiert auf der EU-Richtlinie Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE). Das Europaparlament hat am 19.01.2012 die Novelle der WEEE-RL verabschiedet. Ziel der Novellierung waren die Optimierung der Rahmenbedingungen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere eine Steigerung der Sammelmengen und des Recycling von Elektroaltgeräten sowie eine Eindämmung illegaler Exporte. Eine Vereinfachung für Kunden und Recyclingsystembetreiber gibt es aufgrund der Reduzierung der Gerätekategorien von zehn auf sechs. Dies gilt jedoch erst nach einer Übergangszeit von sechs Jahren. Ebenfalls sechs Jahre nach Inkrafttreten sollen dann auch sämtliche elektronischen und elektrischen Geräte mit nur noch wenigen, einzeln genannten, Ausnahmen durch diese Richtlinie erfasst werden. Schon jetzt neu aufgenommen in die Liste der Altgerätekategorien wurden z. B. Fotovoltaikmodule.