Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Chancen und Perspektiven für die Sekundärrohstoffwirtschaft

Der letzte Schlusspunkt ist nach zähem Ringen um einzelne Formulierungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses am 8. Februar 2012 und mit der anschließenden Zustimmung des Deutschen Bundestages sowie des Bundesrates gesetzt worden. Damit sind seit dem ersten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums für die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts mehr als zwei Jahre vergangen und es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten um zu vorherzusagen, dass die Auseinandersetzung über einzelne Bestimmungen und nachrangige Verordnungen des Gesetzes vor Gericht und in der Politik noch lange nicht ihren Abschluss gefunden hat.

Trotz aller Diskussionen während des Gesetzgebungsverfahrens sind die wesentlichen Grundstrukturen des alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auch im neuen KrWG erhalten geblieben. Der Privatwirtschaft, vor allem in der Breite aus vielen mittelständischen Unternehmen bestehend, ist jedoch nicht genügend Handlungsspielraum gewährt worden. Der Politik ist es nicht gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Privatwirtschaft und den kommunalen Interessen zu finden. Umso mehr muss der Gesetzgeber bei dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der einheitlichen Wertstofftonne sein Augenmerk auf die Interessen der privaten Abfallwirtschaft richten, die in der Vergangenheit mit ihrer Arbeits- und Innovationskraft entscheidend zum Erfolg der deutschen Kreislaufwirtschaft beigetragen hat.
Autor(en)
Burkhard Landers
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2012) (April 2012)
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