Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – Chancen und Perspektiven für die kommunale und private Abfall- und Ressourcenwirtschaft Statements

Modifiziertes Gesetz stellt in Bezug auf Regelungen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf dar Kritik der Mehrheit der Bundesländer an Ausgestaltung der Gleichwertigkeitsklausel ist berücksichtigt worden, dennoch erschweren zahlreiche offene Rechtsbegriffe den Vollzug Fragwürdige Protokollerklärung der Bundesregierung, Wirkungen werden nach einem Jahr kaum zu evaluieren sein, Europarecht überlässt die Ausgestaltung von Aufgaben der Daseinsvorsorge den Mitgliedstaaten und gibt keine Vorgaben zur Privatisierung Positiv:

beschlossene Formulierung steht aus Sicht des BMU im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben trotz verbleibender Schwächen ist voraussichtlich relativ wirksamer Schutz gegen gewerbliche Sammlungen, welche die Gebührenstabilität gefährden, zu erwarten Sammlung und Verwertung im Rahmen der gewerblichen Sammlung muss wesentlich leistungsfähiger als Angebot des örE sein, Kriterium der gemeinwohlorientierten Servicegerechtigkeit kann gezielte Angebote in ertragreichen Gebieten in Form des „Rosinenpickens“ verhindern
Autor(en)
Vera Gäde-Butzlaff
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (2012) (April 2012)
Verkaufspreis
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