Die Eingriffsbefugnisse der Marktüberwachungsbehörden nach dem neuen ProdSG: Änderungen, Streitfragen und Lösungen
Die Dynamik des Produktsicherheitsrechts ist ungebrochen. Wenige Jahre nach dem europäischen Rechtsetzungspaket mit dem Namen New Legislative Framework rückt nun das nationale Produktsicherheitsrecht in den Fokus. Denn seit dem 1.12.2011 gilt das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG), das zugleich das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 6.1.2004 abgelöst hat. Alle Unternehmen, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen, sie ausstellen oder erstmals verwenden, müssen sich somit auf eine neue Rechtslage einstellen. Wem dies nicht gelingt, der muss in verwaltungsrechtlicher Hinsicht unverändert mit Maßnahmen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde rechnen: den sog. Marktüberwachungsmaßnahmen. Daneben dürfen freilich die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 39 f. ProdSG nicht aus den Augen verloren werden, zumal der Bußgeldrahmen im Hinblick auf den inzwischen 17 Nummern umfassenden Katalog von Ordnungswidrigkeiten signifikant auf bis zu EUR 10.000,– bzw. bis zu EUR 100.000,– erhöht wurde, § 39 Abs. 2 ProdSG.