Das neue Pflanzenschutzrecht 2012
Zulässigkeit von EU-Parallelimporten, Re-Importen, Generika und Drittlandimporten
Mit Inkrafttreten des neuen deutschen Pflanzenschutzgesetzes1 am 14. Feb. 2012 ist die Reform des Pflanzenschutzrechts nun auch auf nationaler Gesetzesebene abgeschlossen. Auf europäischer Ebene hatte zuvor der Gesetzgeber der Europäischen Union den rechtlichen Rahmen für das neue Europäische Pflanzenschutzrecht bereits vorgegeben. Als Verordnung gem. Art. 288 AEUV ist die VO (EG) Nr. 1107/2009 bereits am 14. Dezember 2009 in Kraft getreten. Nach Art. 84 VO (EG) Nr. 1107/2009 findet sie in allen Mitgliedstaaten seit dem 14. Juni 2011 Anwendung. Sie ist seitdem in sämtlichen Mitgliedstaaten verbindliches und unmittelbar geltendes Recht. Anders als bei der zuvor geltenden Richtlinie 91/414/EWG, die durch die neue VO (EG) Nr. 1107/2009 aufgehoben wurde,2 bedurfte es in Deutschland für die Geltung der Verordnung keines nationalen Gesetzes zur Umsetzung. Gleichwohl waren ergänzende Regelungen auf nationaler Ebene für den Vollzug der zahlreichen neuen Vorschriften der VO (EG) Nr. 1107/2009 notwendig. Diesen Zweck erfüllt das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz, bis zu dessen Inkrafttreten der deutsche Gesetzgeber ein seit dem 14. Juni 2011 geltendes Übergangsgesetz3 erlassen hatte, das nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts4 mit Ablauf des 13. Feb. 2012 aufgehoben wurde. Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes sind einige Veröffentlichungen zu dem Gesetzesentwurf erschienen, die sich insbesondere mit den zahlreichen Änderungen des neuen Rechts im Zusammenhang mit dem Import von Pflanzenschutzmitteln und dessen Sanktionsnormen befassen.
Autor(en)
Dr. Peter E. Ouart
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2012 (April 2012)
Verkaufspreis
€ 25,00