Modell(e) der Eingriffsregelung in Österreich

Eine Darstellung der Modelle der Eingriffsregelung in Österreich setzt die Auseinandersetzung mit den naturschutzrechtlichen Regelungen in den neun Landesrechtsordnungen Österreichs voraus.1 Das Recht des Schutzes von Natur und Landschaft ist nämlich keiner der explizit genannten Bundeskompetenzen zuzuordnen und fällt demnach gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder.

Zwar bestehen zahlreiche Verzahnungen mit Bundeskompetenzen, wie etwa dem Wasserrecht oder dem Forstrecht, nichtsdestoweniger ist Naturschutz im vergleichsweise stark zentralisierten Bundesstaat Österreich eine der genuinen und vergleichsweise abgerundeten Landeskompetenzen.2 Bereits daraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Herangehensweisen der verschiedenen Gesetzgeber, auch wenn in der Werkstatt des Föderalismus Innovationen durch wechselseitiges Lernen und damit eine gewisse Angleichung der Modelle stattfindet. Zu beachten sind freilich auch die unterschiedlichen topographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im recht kleinräumigen Österreich. So erfordern touristische Infrastrukturanlagen in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedliche Antworten (im Westen vor allem die Anlagen für die Schigebiete, verschiedentlich die Intensivlandwirtschaft, Industrieanlagen u.a.).
Autor(en)
Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2011 (Dezember 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00