Von der Verpackungsverordnung zum Wertstoffgesetz
Totgesagte leben länger. Das gilt auch für die Verpackungsverordnung. Bis heute ist praktisch kein Regelungsbereich inhaltlich unumstritten. Gelber Sack, gelbe Tonne oder Grüner Punkt waren zu keiner Zeit „common sense“ und schon manches Mal wurde im Angesicht von tatsächlich oder vermeintlich zur Verfügung stehenden Alternativen schon mal das Totenglöckchen angeläutet. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Einführung des Trockenstabilatverfahrens im Lahn-Dill-Kreis oder die zahlreichen Versuche zur Nachsortierung gemischten Hausmülls.
Auch der Bereich der Pfandvorschriften glänzte eher mit plakativen Begriffen wie „Dosenkrieg“ als mit tatsächlich treffenden Beschreibungen. Gleichwohl ist die „VerpackV“ unter dem Strich eine abfallpolitische Erfolgsgeschichte, die auf der europäischen Ebene, aber auch weltweit Vorbildcharakter hat. Die EU-Verpackungsrichtlinie spiegelt in den wesentlichen Grundzügen das Regelwerk der VerpackV. Ähnliche Regelungsansätze sind indessen in Nordamerika und in Asien zu verzeichnen. Im Unterschied zur Zeit der Einführung der Verpackungsverordnung gibt es aber inzwischen eine entscheidende Veränderung: Zu Beginn der 90er-Jahre waren nur noch eng begrenzt zur Verfügung stehende Deponiekapazitäten der wesentliche Treiber der Entwicklung. Nunmehr ist weltweit die Erkenntnis hinzugetreten, dass auch primäre Rohstoffquellen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies gilt umso mehr, wie China und Indien verstärkt als Nachfrager nach Rohstoffen jeglicher Art auf den Weltmärkten auftreten. Insoweit wird die Nutzung der in den Abfällen steckenden Sekundärrohstoffe zunehmend ein elementarer Bestandteil der jeweiligen nationalen Rohstoffpolitik.1 Es kann deshalb nicht überraschen, dass auch die derzeitige Bundesregierung diesen Weg in ihrem Koalitionsvertrag beschritten hat. Dort heißt es: „Die Verpackungsverordnung werden wir überarbeiten und in Richtung einer allgemeinen Wertstoffverordnung weiterentwickeln, die sowohl flexible als auch wettbewerbliche Lösungen zur Ressourcenschonung enthält“2. Nach den Verlautbarungen des BMU soll ein entsprechendes Rechtsetzungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Dies ist Anlass, nachfolgend die bisherige Entwicklung und den aktuellen Sachstand aufzuzeigen und auf dieser Basis Vorschläge für eine sachgerechte Umsetzung dieses Zieles zu unterbreiten. II. Verpackungsverordnung von 1991 Mit der Verpackungsverordnung vom 12.6.19913 wurde die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen in die Hände von Herstellern und Vertreibern gelegt.
Autor(en)
Dr. Fritz Flanderka, Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2012 (Januar 2012)
Verkaufspreis
€ 32,00