Die neue RoHS-Richtlinie – Auswirkungen für die Praxis
Am 24. November 2010 hat das Europäische Parlament die Neufassung der bisherigen RoHS-Richtlinie verabschiedet. Nach Beschluss des Rates vom 27. Mai 2011 und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. Juli 2011 trat die RoHS-Novelle am 21. Juli 2011 in Kraft. Die Vorgaben der neuen Richtlinie sind in 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben, haben sich auf weitreichende Neuerungen einzustellen.
Erweiterte Kennzeichnungspflichten, neue Konformitätsanforderungen und weitergehende Stoffverbote. Dieser Aufsatz untersucht die mit der RoHS-Novelle einhergehende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus entstehenden konkreten Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.
II. Erweiterter Anwendungsbereich der Richtlinie Der Anwendungsbereich der RoHS-Novelle wird beträchtlich erweitert.
1. „Catch All“ – keine Begrenzung durch Gerätekategorien Während die RoHS-Richtlinie bisher lediglich auf bestimmte Produktkategorien4 anwendbar war, betrifft die Neufassung nunmehr alle Elektro- und Elektronikgeräte. Hierzu wurde der ursprünglich zehn Gerätekategorien umfassende Katalog um einen neuen, elften Eintrag ergänzt. Diese neue „Catch All“-Kategorie5 erfasst im Ergebnis alle sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der „alten“ zehn Kategorien zuzuordnen sind bzw. nicht ausdrücklich ausgenommen werden.6 Da der Anwendungsbereich der RoHS-Novelle nicht mehr durch die Gerätekategorien begrenzt wird, hat der Richtliniengeber auf eine nähere Konkretisierung der einzelnen Kategorien, etwa durch eine beispielhafte Aufzählung einzelner Produkte7, verzichtet.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus, Christian Alexander Mayer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2011 (Oktober 2011)
Verkaufspreis
€ 25,00