Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere Fragen des Abfallrechts
Zum wiederholten Mal haben sich Experten mit dem Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz beschäftigt, welches nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der Abfallrechtstag in Düsseldorf fand vor dem Hintergrund der Abstimmungen im Bundesrat statt, der sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen hatte.
Neben der Abgrenzung zwischen kommunaler und gewerblicher Abfallwirtschaft wurden auch zahlreiche andere Themen diskutiert, die im Folgenden kurz nachgezeichnet werden sollen. Den Auftakt machte Ministerialrat Dr. Frank Petersen vom BMU in Bonn, der die Eckpunkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erläuterte. Auf besonderes Interesse trafen dabei die Äußerungen von Petersen zur geplanten Vermutungsregelung bei der Rangfolge der Verwertungsarten sowie die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung. Durch die Neuregelung sei bei allen Müllverbrennungsanlagen von einem Verwertungsvorgang auszugehen. Ausführlich stellte der Referent die Ausgestaltung der kommunalen Überlassungspflichten und der gewerblichen Sammlung dar. Eine Zuweisung getrennt gesammelter Abfälle aus Haushaltungen an die Kommunen stehe mit dem EU-Recht in Einklang, da es sich um Daseinsvorsorge handele. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit seien die kommunalen Sammlungen allerdings nicht schutzwürdig, wenn sie eine geringere Qualität und Effizienz böten. Bei der gewerblichen Sammlung werde es eine Vorabkontrolle geben, entschieden werde durch eine „neutrale“ Behörde. Bei der Beauftragung gewerblicher Sammlungen würden weitere Sicherheiten wie Mindestfristen, Erstattungsansprüche und eine Sicherheitsleistung in das Gesetz eingebaut.
Autor(en)
Dorothee Fahrbach
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2011 (Juli 2011)
Verkaufspreis
€ 32,00